Interventionsleitfaden

Der Landessportbund Hessen hat gemeinsam mit der Sportjugend Hessen einen Handlungsleitfaden zum Kindeswohl bei Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt im Sportverein entwickelt. Dieser beschäftigt sich mit 2 Fragen:

Was mache ich bei einem Verdacht auf Grenzverletzung, Übergriff oder Gewalt im Kontext Kindeswohl?

Was mache ich, wenn ich konkret von einer Grenzverletzung, einem Übergriff oder Gewalt weiß?

  1. Der Schutz des Kindes/Jugendlichen steht an erster Stelle!

    • Ruhe bewahren, überhastetes Eingreifen schadet nur.

    • Verdächtigte Personen nicht ohne Absprache mit einer Beratungsstelle mit dem Verdacht konfrontieren – sie könnten sonst die Betroffenen unter Druck setzen.

    • Informationen nicht unnötig streuen; Kreis der informierten Personen zunächst möglichst klein halten.

 

  1. Sich anderen anvertrauen und sich beraten lassen!

    • Vertrauensperson im eigenen Umfeld suchen, mit der über die eigenen Unsicherheiten und Gefühle gesprochen werden kann. Sicherstellen, dass keine „Gerüchteküche“ im Verein entsteht.

    • Kontakt zum Beratungsteam der Sportjugend Hessen oder Regionalen Fachberatungsstellen aufnehmen und weiteres Vorgehen abstimmen.

 

  1. Gegenüber den betroffenen Kindern/Jugendlichen oder den „Fallmelder*innen“ signalisieren, dass man die Informationen ernst nimmt und der Sache nachgeht.
    • Dem Kind/Jugendlichen oder dem/der „Fallmelder*in“ Vertrauen entgegenbringen; sie/ihn ernst nehmen, zuhören und Anteilnahme zeigen, alle Informationen aufnehmen, die ohne Drängen und Ausfragen gegeben werden.

  2. Dokumentation des Verdachtsfalls: Erstinformation, unternommene Schritte, Absprachen/Vereinbarungen, Kommunikation Verein/Verband (jeweils: wer, wann, was)

 

  1. Der Schutz des Kindes/Jugendlichen steht an erster Stelle!

     

  • Ruhe bewahren, überhastetes Eingreifen schadet nur. (Die meisten Kinder/Jugendlichen haben eine Überlebensstrategie entwickelt.)
 
  1. Unbedingt das Beratungsangebot nutzen!

     

  • Direkt Kontakt zum Beratungsteam der Sportjugend Hessen oder regionalen Fachberatungsstellen aufnehmen.
  • Informationen werden auf Wunsch des Informanten vertraulich behandelt. Hier kann bezogen auf die konkreten Vorkommnisse gemeinsam erarbeitet werden, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
  • sind auch Hilfen für betroffene Kinder und Jugendliche, evtl. auch für weitere Personen aus dem Verein erforderlich. Auch darüber kann man mit dem Beratungsteam der Sportjugend sprechen.

    3. Weiteres Vorgehen planen!

  • Verdächtige Person (sofern es sich um ein Vereinsmitglied handelt) nach Rücksprache mit Beratung zeitnah von Aufgaben entbinden oder eine zweite Person zur Seite stellen (Trennung von Kind und Täter*in)
  • Verdächtige Person nicht ohne Rücksprache mit einer Beratungsstelle mit Vorwürfen konfrontieren: Erfahrungen zeigen, dass sie sonst die Betroffenen unter Druck setzen, nichts mehr zu sagen. Ihre Einsichtsbereitschaft kann wenig ausgeprägt sein.
  • Die Betroffenen (Kind, Eltern, Fallmelder*in) über weiteres Vorgehen, ggf. altersangemessen, informieren, wenn möglich einbeziehen.

  1. Strafanzeige – Ja oder Nein?
  • Nicht immer reichen die Beweismittel, um juristisch erfolgreich sein zu können.
  • Eine Anzeige vorher mit einem Berater oder Beraterin unter juristischer Begleitung gut vorbereiten. Eine Anzeige ist ein wichtiges Mittel, um strafrechtlich relevante Vorkommnisse auch zu ahnden. Jedoch beachten: Anzeigen können nicht zurückgenommen werden!

 

Beratungsangebot im hessischen Sport

Das Beratungsteam der Sportjugend Hessen:

  • Steht für den ersten telefonischen Kontakt zur Verfügung.

  • Geht mit den Informationen der „Fallmelder*innen“ vertraulich um.

  • Namen und Telefondaten der Anrufer*innen können auf Wunsch anonym bleiben.

  • Hält bei Bedarf Rücksprache mit einer Fachberatungsstelle (Kinderschutzbund, Jugendamt, pro familia, Wildwasser) und nutzt hier die fachliche Beratung nach § 8a.

  • Begleitet Vereine auch länger und steht ggf. auch für Gespräche im Verein zur Verfügung (Prozessberatung).

    Beratung im Verdachtsfall sowie bei konkreten Vorfällen:
    Angelika Ribler, 0 69 – 67 89 6961, ARibler@sportjugend-hessen.de Anna Stender, 069 – 6789 6904, Astender@sportjugend-hessen.de

Beratung im Verdachtsfall sowie bei konkreten Vorfällen:

Angelika Ribler

0 69 – 67 89 6961
ARibler@sportjugend-hessen.de

Anna Stender

Kindeswohl: Grenzverletzungen, Übergriffe und Gewalt im Sportverein – Handlungsleitfaden