Ansprechperson Kindeswohl

Die Ansprechperson in eurem Verein ist eine erste Anlaufstelle für Betroffene, Eltern, Trainer:innen und weitere Akteure in eurem Sportverein.

Die Peron wird durch den Vorstand als „Ansprechperson für Kindeswohl“ benannt und gemeinsam werden die Aufgaben schriftlich fixiert. Je nach Größe des Vereins ist es sinnvoll 2 bis 3 Personen (weiblich/männlich/divers) für das Thema zu benennen.

Die Ansprechperson muss kein professionelles Fachwissen innehaben, muss aber die Bereitschaft mitbringen eine Basisqualifikation zu erwerben.
Die Ansprechperson informiert sich über regionale Fachberatungsstellen und die Beratungsstelle der Sportjugend Hessen. 

Aufgaben der Ansprechperson(en) im Verein

  • Die Person ist Gesprächspartner:in, wenn Eltern, Kinder, Jugendliche, Trainer, Vorstandsmitglieder den Eindruck haben, dass es einem Kind oder Jugendlichen „nicht gut geht“ und evtl. eine Kindes- wohlgefährdung vorliegen könnte.

  • Bei einer Kindeswohlgefährung entscheidet sie, ob Hilfe von außen erforderlich ist (Telefonischer Kontakt zum Beratungsteam der Sportjugend/ des lsbh oder Kontakt zu einer lokalen Beratungsstelle)

  • Die Person sorgt dafür, dass sie im Verein bekannt wird. (Webseite, Aushänge, Vorstellung auf Sitzungen etc.)

  • Die Person kennt die Mindesstandards zum Schutz von Gewalt und die Bausteine eines Schutzkonzepts.

Optionale Aufgaben der Ansprechperson(en):

 
  • Die Person gibt Anregungen an den Vorstand zur Umsetzung der Mindesstandards zum Schutz von Gewalt im Verein.
  • Die Person gibt Anregungen an den Vorstand zur Umsetzung eines ganzheitlichen individuellen Schutzkonzepts im Verein.
  • Die Person klärt, wie der Verhaltenskodex und die Verhaltensregeln im Verein ein- und umgesetzt werden.
  • Die Person ist potentielle Ansprechperson außerhalb des Vereins und nimmt an Netzwerk- oder Bündnistreffen teil.