Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses

Das erweiterte Führungszeugnis allein ist kein Garant für den Kinderschutz, sondern als eines von mehreren Präventionsbausteinen zu nutzen.

Das „Erweiterte Führungszeugnis“ nach § 30a BZRG (Bundeszentralregistergesetz) ist ein Auszug aus dem Strafregister und kann von Personen, die in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind, eingeholt werden. Es ist eingeführt worden, um Informationen über Straftatbestände, die besonders für den Kinder- und Jugendschutz relevant sind, einsehen zu können. Mit Hilfe des erweiterten Führungszeugnisses kann ausgeschlossen werden, dass bereits rechtskräftig verurteilte Personen Aufgaben im kinder- und jugendnahen Bereich übernehmen, solange die Tilgungsfrist des Bundeszentralregistergesetzes nicht abgelaufen ist. Wer einen einschlägigen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis aus dem § 72a SGB VIII (Achtes Sozial-Gesetzbuch) aufweist, ist für die Kinder- und Jugendarbeit im Sport nicht geeignet.

 

Voraussetzungen für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnis

  • Vollendung des 14. Lebensjahres 
  • Muss in Darmstadt gemeldet sein mit Haupt- oder Nebenwohnung
  • Persönliche Antragstellung unter Vorlage eines gültigen Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass oder bei EU-Staatsangehörigen auch Identitätskarte.)
  • Bei Personen, die eine/n gesetzlichen Vertreter/in haben, ist auch diese/r antragsberechtigt; die Vertretungsmacht ist nachzuweisen 
  • Bei Personen, die geschäftsunfähig sind, ist nur der gesetzliche Vertreter/in antragsberechtigt; die Vertretungsmacht ist nachzuweisen 
  • Keine Vertretung bei der Antragstellung durch Bevollmächtigte (auch nicht durch Rechtsanwälte oder Ehegatten) 
  • Bei Antragstellung eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG muss durch den Antragsteller eine schriftliche Aufforderung vorgelegt werden, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt (z.B. Verein), bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs 1 BZRG vorliegen.
  • Bei schriftlicher Antragstellung: muss dem Antrag das Formular „Anrtag auf Erteilung eines Führungszeugnisses“  ein Identitätsnachweis beigefügt sein und die Unterschrift des Antragstellers muss von einer öffentlichen Stelle vorab beglaubigt werden.

Was kostet ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis?

Ehrenamtlich Tätige sind gebührenbefreit, benötigen hierfür jedoch eine Bescheinigung über ihre ehrenamtliche Tätigkeit vom Verein/Verband. (siehe Vorlage Beantragung polizeiliches Führungszeugnis)

Per Definition gilt auch dann als ehrenamtlich, wenn man als Übungsleiter:in innerhalb der Übungsleiterpauschale verdient.

Wird das Führungszeugnis für eine Tätigkeit im Sportverein im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) benötigt, gilt die Gebührenbefreiung ebenfalls.

Links und Vorlagen